Google Video Ads erstellen: Diese Richtlinien solltest Du einhalten

Google Video Ads erstellen: Diese Richtlinien solltest Du einhalten

01. Januar 1970 / Andreas Kirchner

Gerade in der heutigen Zeit sind Google Video Ads ein effizientes Mittel, um der Zielgruppe die Vorteile eines Produkts oder einer Dienstleistung zu verdeutlichen. Es wird viel leichter, emotionale Botschaften zu vermitteln. Trotz der Möglichkeiten, die die moderne Technik bietet, gibt es bei Werbevideos Richtlinien, die eingehalten werden müssen. Nachfolgend verraten wir dir, welche das sind.

Wissenswert:

  • Im Vergleich zu klassischen Google Ads bieten Video-Ads einige Vorteile. So lassen sich z. B. komplexe Informationen prägnanter zusammenfassen und einfacher übermitteln.
  • Es wird mittels Werbevideo leichter, Emotionen zu transportieren.
  • Video-Ads haben eine größere Reichweite, denn YouTube gehört neben Google zu den wichtigsten Suchmaschinen.
  • Video-Ads sind auffälliger als Ads in Textform.

1.      Wie lange müssen Video-Ads sein?

Abhängig vom Anzeigenformat können die Anforderungen bezüglich der Video-Anzeigen-Länge völlig unterschiedlich sein. So sollten überspringbare Instream-Anzeigen maximal 3 Minuten lang sein, auch wenn es offiziell keine Begrenzung gibt.

Nicht überspringbare In-Stream-Ads sollten eine Länge von 15 Sekunden nicht überschreiten

Tipp: Wird deine Videoanzeige aufgrund ihrer Länge abgelehnt, solltest du das Video überarbeiten. Ist das nicht möglich, wirst du wohl eine neue Video-Anzeige erstellen müssen.

2.      Folgende Dinge rund ums Tracking sind bei Video-Ads untersagt!

  • Trackingpixel für abgeschlossene Ereignisse
  • Trackingpixel, die nicht SSL-konform sind.
  • Trackingpixel für den Mittelpunkt

Wissenswert:

  • Pro Ereignis dürfen nicht mehr als drei Trackingpixel verwendet werden.
  • Trackingpixel beim Überspringen, bei Aufrufen oder bei Impressionen sind von Google wiederum gestattet.

3.      Daten sammeln mittels JavaScript ist verboten!

Das Verwenden von Klickbefehlen und Klickweiterleitungen von Dritten dagegen schon.

4.      Es werden nur Videoanzeigen in folgenden Formaten akzeptiert!

Google akzeptiert Videoanzeigen nur in folgenden Formaten:

  • MOV
  • MPEG-1
  • MPEG-2
  • MPEG4
  • MP4
  • MPG
  • AVI
  • WMV
  • MPEGPS
  • FLV
  • 3GPP
  • WebM
  • DNxHR
  • ProRes
  • CineForm
  • HEVC (h265)

Wissenswert: Es gibt genügend Programme im Web, mit deren Hilfe Videos in andere Formate konvertiert werden können. Nähere Infos findest du hier.

5.      Es ist nicht erlaubt, dass pro Anzeigengruppe mehr als eine Webseiten-URL verwendet wird.

Es dürfen keine zwei URLS verwendet werden, die auf verschiedene Webseiten zeigen.

6.      HMTL5- Anzeigen dürfen nicht leer sein und müssen ordnungsgemäß funktionieren

  • So dürfen zum Beispiel keine Ressourcen aus nicht von Google akzeptierten Quellen hochgeladen werden.
  • Es dürfen nur Google-Schriftarten verwendet werden.
  • Bei den Video-Ads darf nicht vergessen werden, Video- und Audio-Tag hinzuzufügen.

7.      Skripts für nicht geschäftliche Zwecke und Skripts, um vorgegebene Limits für die Nutzung von Google Ads sind nicht erlaubt!

8.      Das Anzeigenvideo muss verfügbar sein!

Damit ein Werbevideo nicht abgelehnt, muss es auf YouTube gehostet werden und öffentlich zugänglich sein. Das Video darf bei YouTube darum auch nicht als privat gekennzeichnet sein. Zudem ist darauf zu achten, dass das Video auch in dem Land wirklich verfügbar ist, indem die Anzeige geschaltet wurde.

9.      Bei den Video-Ads muss eine gewisse Relevanz gegeben sein!

Damit ein Werbevideo nicht abgelehnt wird, muss der Inhalt des Videos eine gewisse Relevanz im Bezug auf die Dienstleistung oder das Produkt aufwiesen.

10. Das Werbevideo muss einen verständlichen Inhalt aufweisen!

Das Google Ads Video muss einen verständlichen Inhalt aufweisen. Grundvoraussetzung ist, dass das Video eindeutig einem Unternehmen zuordenbar ist, indem z. B. im Video das Firmenlogo zu sehen ist oder der Name des werbenden Unternehmens.

11. Alle Werbevideovideos müssen einen gewissen Qualitätsstandard erfüllen.

12. Video-Ads mit pornografischen Inhalten werden nicht akzeptiert.

13. Das Urheberrecht für das Werbevideo muss beim Advertiser liegen!

Urheberrechtsverletzungen werden von Google nicht akzeptiert.

14. Google Ads Werbevideos werden mit schockierenden Inhalten werden nicht von Google akzeptiert.

15. Das Hosten der Video-Ads muss über YouTube erfolgen

Die Ads können auf Webseiten von Videopartnern und auf YouTube ausgegeben werden.

Andreas Kirchner

Andreas Kirchenr ist ein erfahrener Experte für Suchmaschinenwerbung und der kreative Kopf hinter SEA Panda. Mit über einem Jahrzehnt Erfahrung im digitalen Marketing hat er sich auf Google Ads spezialisiert und hilft Unternehmen dabei, ihre Online-Präsenz zu optimieren. Seine praxisnahen Anleitungen und fundierten Analysen bieten wertvolle Einblicke in aktuelle Trends und effektive Strategien. Andreas ist bekannt für seine Fähigkeit, komplexe Konzepte verständlich zu erklären und seine Leser zu inspirieren, innovative Ansätze auszuprobieren.

sea-panda.de

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